Gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Selbstzahler finden bei uns Aufnahme.
Die Wartezeiten variieren.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, deine Therapie selbst zu zahlen, beispielsweise, wenn du in absehbarer Zeit eine Verbeamtung anstreben möchtest oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht möchtest, dass deine Krankenkasse bzw. andere Ämter oder Ärzte von deiner psychischen Problematik erfahren.
In dem Fall kannst du deine Therapie natürlich auch selbst finanzieren. Bitte überlege vorher, ob die hierfür notwendigen finanziellen Aufwendungen durch dich auch dauerhaft und regelmäßig geleistet werden können.
Für Selbstzahler*innen gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier kannst du dich darüber informieren: www.privat-patienten.de/fileadmin/Import/gebuehrenordnung-fuer-aerzte.pdf.
3-fache Satz berechnet.
Für Privatversicherte gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Dabei wird der 2,3fache Satz berechnet.
Wenn du eine Privatversicherung hast, erkundige dich bitte vor dem Erstgespräch bei deinem Versicherer, ob die Kosten in dieser Höhe für eine Psychotherapie übernommen werden. Andernfalls müssen wir, auch bei bestehender Privatversicherung, dir den Termin ganz oder teilweise privat in Rechnung stellen. Am besten lässt du dir die Unterlagen deines Versicherers zuschicken und bringst sie zum Erstgespräch gleich mit. Bitte erfrage auch, wie groß dein Kontingent für Psychotherapie ist.
Wir haben eine Kassenzulassung, d.h. wir können dir eine kassenfinanzierte Psychotherapie anbieten, bei der keine weiteren Kosten für dich anfallen.
Mit manchen kleineren Betriebskrankenkassen bestehen Sonderverträge, die ggf. eine schnellere Aufnahme in eine Kurzzeittherapie möglich machen.
Bitte nenne oder schreibe uns deshalb unbedingt deinen Versicherer bei der Kontaktaufnahme!